Immengarten 15, 31134 Hildesheim

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Marco Jankowski

Wir führen Katastervermessungen durch

Einer unserer Hauptschwerpunkte sind Katastervermessungen, die auch als hoheitliche Vermessungen bezeichnet werden. Sie werden immer dann nötig, wenn Änderungen im Kataster geplant werden, wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen oder wenn Sie die Grenzen Ihres Grundstücks abstecken möchten.

Dabei kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, die wir Ihnen nachfolgend genauer erläutern möchten:

  • Zerlegungsvermessungen Bei der Übertragung eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer oder bei einer Grundstücksteilung ist es nötig, eine Zerlegungsvermessung durchzuführen. Wir nehmen diese unter Berücksichtigung des aktuellen Bau- und Planungsrechts vor und finden für Sie die passende Lösung. Nachdem unsere Messungen beendet wurden, erfolgt die Eintragung ins Liegenschaftskataster und die Übergabe der Umschreibungsunterlagen an Sie.

  • Sonderung Um Flurgrundstücke ohne örtliche Grenzpunkte zu bilden, führen wir eine Sonderung durch. Die Bildung der Flurstücke erfolgt lediglich per Berechnung und wird zeichnerisch in die Liegenschaftskarte eingetragen. Verglichen mit einer Zerlegung, können Sie hier immense Kosten sparen. Sonderungen sind allerdigs nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. festgestellte Flurstücksgrenzen) möglich.

  • Die Grenzfeststellung Bei verloren gegangenen Grenzpunkten und bei Unsicherheit bezüglich des Grenzverlaufes führen wir eine Grenzfeststellung inklusive Abmarkung durch. Bei einem Grenztermin erörtern wir mit Ihnen das Ergebnis und beurkunden es in einem Amtlichen Grenzdokument zur Eintragung ins Liegenschaftskataster.

  • Die Gebäudevermessung Nach Abschluss von Baumaßnahmen führen wir in Ihrem Auftrag eine Gebäudevermessung durch. Damit können Umringsmaße und Gebäudeecken erfasst und im Liegenschaftskataster eingetragen werden. Neue Gebäude oder Grundrissveränderungen durch Anbauten müssen nach niedersächsischem Vermessungsgesetz vermessen werden.

  • Die Erstellung amtlicher Lagepläne zum Bauantrag Möchten Sie bauen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan, den Sie Ihrem Bauantrag beifügen müssen. Das Bauamt teilt Ihnen mit, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Lageplan handeln muss. Wir beglaubigen den Lageplan, den wir für Sie nach Wunsch anfertigen.

  • Grenz- und Gebäudebescheinigungen Wir erstellen Nachweise und Bescheinigungen darüber, auf welchen Flurstücken Gebäude errichtet sind und ob die Grenzabstände ordnungsgemäß eingehalten worden sind. Kreditinstitute oder Bauämter können derartige Bescheinigungen anfordern.

  • Bescheinigung nach § 79 NBauO Nach § 79 NBauO kann seitens der Bauaufsichtsbehörde die Vorlage einer Bescheinigung verlangt werden, aus der hervorgeht, dass Sie als Bauherr alle Abstände und Höhenlagen sowie Grundflächen eingehalten haben. Auch diese erstellen wir mit amtlicher Beglaubigung für Sie.